📘 Drohnenregelwerk nach EASA – A1, A2, A3 & C-Klassen

Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ein einheitliches Regelwerk für das Fliegen von Drohnen eingeführt. Die sogenannte offene Kategorie umfasst die meisten Hobby- und Schulflugaktivitäten.


🚦 Offene Kategorie – Übersicht

Die offene Kategorie ist unterteilt in drei Unterkategorien:

Kategorie Erlaubnisniveau Beschreibung
A1 Geringstes Risiko Fliegen über Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen
A2 Mittleres Risiko Fliegen nah an Menschen, aber nicht direkt über Menschen
A3 Höheres Risiko Fliegen fernab von Menschen und Wohngebieten

🏷️ C-Klassifizierung von Drohnen

Drohnen, die neu verkauft werden, tragen C-Klassen (C0–C6). Diese sind mit den Kategorien verknüpft:

C-Klasse Gewicht Kategorie erlaubt Anmerkung
C0 < 250g A1 Keine Schulung notwendig
C1 < 900g A1 Online-Test nötig
C2 < 4kg A2, A3 Zusätzliche Fernpiloten-Schulung für A2
C3 < 25kg A3 Nur weit entfernt von Menschen
C4 < 25kg A3 Ohne automatische Steuerhilfen
C5/C6 - Spezielle Kategorie Für Standard-Szenarien oder Genehmigungen

🧠 Voraussetzungen & Schulung

Kategorie Voraussetzung
A1 (C0/C1) Online-Schulung + Test (nur bei C1)
A2 (C2) Online-Test + zusätzliche Theorieprüfung
A3 (C2–C4) Online-Schulung + Online-Test

🛫 Flugverbotszonen & Registrierung

  • Registrierungspflicht: ab 250g oder mit Kamera
  • GEO-Awareness & Fernidentifikation: verpflichtend ab C1
  • Flugverbotszonen: z. B. rund um Flughäfen, Justizgebäude, Menschenansammlungen (lokale Karten beachten)

📎 Quellen


✨ Praxis-Tipp für Kurse (Krümelkompatibel)

  • Für Schul-Workshops unter 250g (C0) → keine Anmeldung notwendig
  • Für FPV-Rennen → oft in A3-Zonen mit Spotter sicher durchführbar
  • Für Kameraeinsätze mit DJI Mini 3 (unter 249g) → maximal A1, keine Ausbildung nötig

Letzter Gedanke:
🛡️ Wer Verantwortung trägt, fliegt sicher. Wer Fragen stellt, fliegt weiter.